Stadtplanung im Doppelpack

■ Am Freitag beginnen Ausstellungen zum Hamburger Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Von Heike Haarhoff und Marco Carini

Ganz Hamburg in Sekunden durchqueren – in drei Schritten vom Stadtpark zum Rathaus spazieren, kurz in Bergedorf nach dem rechten schauen und danach über die Elbe hüpfen. Die Stadtentwicklungsbehörde macht's möglich und braucht dafür nicht einmal einen Zeitraffer, sondern nur Menschen, die erste Entwürfe zur künftigen Flächen- und Landschaftsentwicklung ihrer Stadt kritisch unter die Lupe nehmen wollen.

Ab Freitag wird die Behörde im Fleethof einen 36 Quadratmeter großen PVC-Teppich ausrollen, der die komplette Stadt zeigt. Ausgestellt werden zudem die brandneuen Entwürfe eines Flächennutzungsplans (F-Plan) und des neuen Landschaftsprogramm (Lapro) für Hamburg. Mit Karten, Abbildungen und einem Video informiert die Ausstellung „Hamburg-Pläne für die Zukunft“ über die geplante Bodennutzung und die Gestaltung der Erholungs- und Grünflächen bis zum Jahr 2010.

Der überarbeitete F-Plan soll zusammen mit dem Lapro für diesen Zeitraum die Weichen für Hamburgs städtebauliche Zukunft stellen. Mit dem Landschaftsprogramm finden erstmalig die Zielvorstellungen des Naturschutzes und der Landschaftspläne in die Stadtplanung Eingang. So mußte der alte Flächennutzungsplan allein in über 200 Details verändert werden, um dem Lapro Rechnung zu tragen. Mit beiden Plänen erhält Hamburg nun erstmals ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Planwerk für die Stadtplanung und die Landschaftsplanung zugleich. Konflikte bleiben dabei nicht aus: Rund 30 Gebiete sind im F-Plan-Entwurf noch als „Flächen mit Klärungsbedarf“ ausgewiesen.

In den vergangenen zehn Jahren ist die EinwohnerInnenzahl Hamburgs von 1,56 auf über 1,7 Millionen gewachsen: 1,744 Millionen sind für die Jahrtausendwende prognostiziert. „Diese Leute brauchen Wohn- und Arbeitsplätze“, nennt Jürgen Meldau vom Landesplanungsamt eine der wichtigsten Rahmenvorgaben des neuen Plan-Duos. Bis zum Jahr 2010 müßten rund 50.000 Wohnungen gebaut werden, um den Bedarf zu decken.

Außerdem will die Stadt jährlich bis zu 30 Hektar Flächen für Gewerbe und Industrie zur Verfügung stellen, um dem ökonomischen Wachstum der Hansestadt nicht zu enge Grenzen zu ziehen. Der F-Plan sieht vor, daß künftig Arbeiten und Wohnen stärker miteinander vermischt werden.

Der F-Plan legt als „vorbereitender Bauleitplan“ fest, wo Wohnungsbau- oder Gewerbeflächen, Grüngebiete, Landwirtschaftsflächen oder Verkehrswege ihren Platz haben oder finden sollen. Detailierte Bebauungspläne setzen diese Vorgaben in verbindliches Bodenrecht um. Die Überarbeitung des alten Plans, die die Opposition kritisiert (siehe unten), reiche völlig, „da die alten Ordnungselemente von 1973 weiter gelten und mehr als 80 Prozent der Stadt sowieso bebaut sind“, begründet Jürgen Meldau den Entschluß, auf einen komplett neuen Plan zu verzichten: „Dessen Verabschiedung hätte noch einige Jahre gedauert.“

Plan im Fluß heißt das Motto, denn eine ständige Überarbeitung des Plans ist anvisiert. Wenn etwa im Sommer das lang erwartete Verkehrsentwicklungskonzept der Baubehörde endlich das Licht der Welt erblickt, könnte es zu Widersprüchen zwischen beiden Vorgaben kommmen. Doch da der Flächennutzungsplan bislang nur den Status eines Entwurfes hat, sind Änderungen leicht einzufügen.

In den kommenden Wochen sollen Hamburgs BezirkspolitikerInnen, Verbände und andere Interessengruppen das planerische Doppelpack diskutieren, bevor Senat und Bürgerschaft im kommenden Jahr darüber befinden. Auf den bezirklichen Ausstellungen und Anhörungen sollen dann die BürgerInnen ihre Wünsche, Anregungen und Kritik einbringen – alles, so verspricht die Stadtentwicklungsbehörde, werde „sorgsam geprüft“.

Parallel zu den Anhörungen stimmen die Fachbehörden über den Plan ab und leiten ihre Beschlüsse an die bezirklichen Stadtplanungsausschüsse weiter. Anschließend kommt es mit der einmonatigen öffentlichen Plan-Auslegung im kommenden Februar zur zweiten Phase der BürgerInnenbeteiligung, in der schriftliche Einwände formuliert werden können. In rund zwei Jahren sollen die heutigen Planentwürfe dann zu rechtsverbindlichen Plänen geworden sein.