Bahro steht seinem Anwalt Gysi bei

■ Erklärung widerspricht jedoch nicht dem Gauck-Gutachten

Berlin (dpa) – Der Vorsitzende der PDS-Bundestagsgruppe, Gregor Gysi, hat erneut bestritten, „inoffiziell mit der Stasi zusammengearbeitet“ zu haben. Nachdem über Pfingsten Rücktrittsforderungen von Politikern anderer Parteien kamen, hat Gysi Beistand von seinem ehemaligen Mandanten Rudolf Bahro erhalten. Vermutungen, Gysi hätte ihm Schaden zugefügt, seien „konkret auf der ganzen Linie unzutreffend“. „Im ,Realsozialismus‘ hatte der Anwalt – und genau auf dieser Grundlage konnte er hilfreich sein – nie nur die Vertretungsfunktion für den Mandanten oder die Mandantin, sondern zugleich eine Vermittlungsfunktion zu staatlichen Organen“, erklärte Bahro gestern. Was er Gysi gesagt habe, so Bahro, „war in der Regel gerade dazu bestimmt, weitergegeben zu werden – an wen, das heißt, an welche Organe der Machtstruktur, war seine Sache“. In dem Sinne habe er Gysi vertraut.

Insofern widersprechen Bahros Ausführungen nicht den Behauptungen, die im Gauck-Gutachten aufgestellt wurden. Dort heißt es, „daß mindestens seit Dezember 1978 verantwortliche Offiziere des MfS Kontakt zu Dr. Gysi mit der Zielstellung aufnahmen, von ihm Informationen über Absichten und Pläne seines Mandanten Rudolf Bahro zu erhalten“. In seinem Vorschlag, Gysi zum IMS zu werben, schreibt der MfS Offizier Lohr von der für die Bekämpfung der politischen Untergrundtätigkeit zuständigen Hauptabteilung XX/OG: „Durch seine Tätigkeit als Rechtsanwalt vertritt der Kandidat Mandanten, die operativ interessant sind. [...] So bewies er in der bisherigen Zusammenarbeit, Zuverlässigkeit und eine hohe Einsatzbereitschaft, als er den Rechtsbeistand im Prozeß gegen Bahro übernahm“. Demgegenüber behauptete Gysi gestern, daß zu seiner Arbeit zwar auch Gespräche „mit Mitarbeitern der Justiz der DDR, der Bezirksleitung und des ZK der SED sowie zu den für die jeweiligen Verfahren zuständigen Ermittlungsbehörden (Polizei, Transportpolizei, Zoll, Untersuchungsabteilung des MfS/Abt. IX)“ gehört hätten, nannte dabei jedoch nicht die Hauptabteilung XX. Dabei, so Gysi, seien „Informationen über meine Tätigkeit an das MfS geflossen, allerdings nicht durch mich selbst“. Demgegenüber besagt das Gutachten, daß Berichte des MfS „nicht zuletzt aufgrund der Dialogform“ auch „Ergebnis von direkt geführten Gesprächen zwischen Dr. Gysi und den MfS-Offizieren waren“. Dieter Rulff