DDR-Sozialpädagogen vollwertig

Die kirchliche Ausbildung als Sozialpädagoge in der DDR ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts gleichwertig mit dem Abschluß für Diplom-Sozialpädagogen im Westen. In einer gestern veröffentlichten Entscheidung verpflichtete die 3. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts das Land, die Gleichwertigkeit der beiden Ausbildungsgänge festzustellen. Die Kammer begründete ihre Entscheidung auch mit einem Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 11. Oktober 1991, wonach bei der Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsgängen kein schematischer Vergleich zugrunde gelegt werden dürfe. Vielmehr müsse eine großzügige Gesamtbewertung vorgenommen werden.ADN