PDS erhält Parteizentrale

■ Kommission für Parteivermögen und PDS einigen sich über Finanzvergleich

Berlin (dpa) – Im Streit um das milliardenschwere PDS-Vermögen ist eine Einigung in greifbare Nähe gerückt. Die Unabhängige Kommission für das DDR-Parteivermögen und die PDS haben sich auf die Eckwerte eines Vergleichs verständigt, berichtete die Kommission gestern. Danach würde die PDS fünf Grundstücke – darunter die Zentrale in Berlin – zurückerhalten. Das übrige Vermögen würde für gemeinnützige Zwecke in den neuen Ländern verwandt werden. Die Treuhand hatte im vergangenen Jahr das verbliebene SED-Altvermögen auf 1,8 Milliarden Mark geschätzt.

Die Unabhängige Kommission will dem Vergleich aber nur dann zustimmen, wenn geklärt ist, ob für das PDS-Vermögen für das erste Halbjahr 1990 Vermögenssteuer gezahlt werden muß. Das sei zwischen der Kommission und dem Bundesfinanzminister sowie dem Berliner Finanzamt umstritten, hieß es. Die Berliner Behörde hatte im November 1994 von der PDS 67 Millionen Mark Vermögenssteuer gefordert. Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muß diese Schuld jedoch nicht von der PDS, sondern aus dem unter treuhänderischer Verwaltung stehenden Altvermögen gezahlt werden.

Der Schatzmeister der PDS, Dietmar Bartsch, begrüßte das Verhandlungsergebnis. Die Partei würde mit dem Vergleich einen „Strich unter die SED-Vermögens-Vergangenheit ziehen“. Der Vergleich habe zwar „den Beigeschmack eines Diktats, trotzdem wollen wir ihn im Interesse der neuen Länder“, so Bartsch.

Zwischen dem Vorsitzenden der Kommission, Hans-Jürgen Papier, und der PDS hatte es bereits im Sommer letzten Jahres eine Einigung über Eckwerte gegeben. Diese war aber von der Kommission nicht akzeptiert worden. Nach Darstellung von Bennewitz wurden die damals monierten Punkte nun ausgeräumt. Danach verpflichtet sich die PDS zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung von Bestimmungen. Die Kommission werde aus dem Altvermögen keine Gelder für die Abfindung für ausgeschiedene SED-Mitarbeiter verwenden.