„Schlupflöcher“ für Gysi

■ Gericht: Bärbel Bohley muß für „Stasi-Spitzel“-Vorwurf Beweis antreten

Hamburg (dpa) – Die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley darf Gregor Gysi nicht ohne Tatsachenbeweise als „Stasi-Spitzel“ bezeichnen. Das machte am Freitag am Hamburger Landgericht der Vorsitzende Richter Harald Ficus klar. Gleich zu Beginn der Hauptverhandlung wies der Richter darauf hin, daß sie ihre Behauptungen beweisen müsse. Das Landgericht will sein Urteil am 12. Mai verkünden. Bohley hatte Ende 1993 in einem Zeitungsinterview geäußert, daß Gysi ein „enttarnter Spitzel“ des Ministeriums für Staatssicherheit sei. Gegen den Vorwurf der Stasi-Mitarbeit hat Gysi Klage erhoben.

Ficus sagte, bislang könne angesichts des unzureichenden Aktenmaterials nicht von einer Spitzeltätigkeit ausgegangen werden. Solange solche „Schlupflöcher“ bestünden, sei davon auszugehen, daß Gysi kein Spitzel war.