Senatoren werden nicht schwanger

■ Eine schwangere Senatorin? Undenkbar für den Gesetzgeber

Kultursenatorin Helga Trüpel und ihr geplanter Nachwuchs sind schuld, wenn das Senatsgesetz geändert wird. Denn darin klafft beim Thema „Mutterschutz“ eine Lücke, als sei Schwangerschaft für Mitglieder des Senats nicht vorgesehen. Reisekosten oder Umzug – ja, sowas wird mit Verweis aufs Beamtengesetz geregelt, nicht aber Mutterschutz.

Woran das liegt? Darüber grübelt man noch in der Senatskommission für das Personalwesen (SKP). „Das wurde bei der Verabschiedung 1968 wohl übersehen“, mutmaßen die einen. Andere glauben, die Lücke sei Absicht gewesen: „Es gibt ja die Souveränität des Amtsverhältnisses.“ Nach der sei eine Senatorin extra nicht an Weisungen gebunden, Urlaub müsse sie schließlich auch nicht beantragen. Sowieso dürfe die niedergekommene Senatorin zu Hause bleiben – immerhin sei das Mutterschutzgesetz ein Bundesgesetz.

Soweit, so gut. Aber – darf die Senatorin auch innerhalb der geschützten Fristen zur Arbeit kommen? Oder wird der Schutz zum Knebel: Während ein Vertreter waltet, müßte sie ins Wochenbett – geschützte sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Was wäre, wenn sie trotzdem zur Arbeit käme – und wer müßte die Aufmüpfige dann nach Hause schicken, wegen der „Fürsorgepflicht“.

Seit gestern ist das Rätseln über diese Fragen beendet: Helga Trüpel darf, wenn sie will, rund um den Geburtstermin des Kindes am 8. April arbeiten. Wie Monika Griefahn in Niedersachsen. Die kam ja auch während der Amtszeit nieder und saß kurz darauf schon im Ministerinnensessel.

Warum Mutterschaft nicht schon 1968 ins damals frisch verfaßte Gesetz geschrieben wurde? Dafür hat Annemarie Mevissen eine naheliegende Erklärung – jenseits aller Geschlechtsneutralität und „Amtssouveränität“. 23 Jahre lang, bis 1974, saß Mevissen (SPD) als einzige Frau im Bremer Senat; mit 38 Jahren damals jüngstes Senatsmitglied in einem ansonsten alten Gremium: „Viele der Männer hatten doch durch den Rauswurf durch die Nazis 12 Jahre verloren und wollten nun den Aufbau betreiben“, erinnert sich die Ruheständlerin.. „Die waren viel älter als ich. Da dachte doch niemand an Schwangerschaft.“

Über fehlenden Schutz braucht sich die Senatorin Trüpel dennoch nicht beschweren, ebensowenig die anderen Senatsmitglieder. Obwohl sie für das Ruhestandsgeld ab 55 Jahren nicht lange genug im Senat war, gibt es das Versorgungsgeld in Höhe der halben jetzigen Einkünfte. Für dieselbe Zeit, wie jedes Mitglied im Senat war. Eva Rhode