■ Bodenreform
: Enteignungen Rechtens

Greifswald (dpa) – Die Enteignungen im Zuge der ostdeutschen Bodenreform 1945 bis 1949 sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern unantastbar. Es wies damit am Donnerstag in Greifswald eine Klage von Albrecht Graf von Schlieffen zurück. Dessen Vorfahren hatten 1945 durch Enteignung zwei Güter mit rund 1.300 Hektar im Landkreis Güstrow verloren.