Im neuen Gewand

■ Neuauflage der Bioethik-Konvention

Berlin (taz) – Die umstrittene Bioethik-Konvention des Europarates liegt in neuer Fassung vor. Wie der zuständige Lenkungsausschuß für Bioethik mitteilte, hat das Gremium zwei der besonders kritisierten Formulierungen gestrichen. So sollen Mediziner künftig keine Forschungsarbeiten an „nicht einwilligungsfähigen Personen“ durchführen dürfen, wenn diese keinen Nutzen davon haben. Diese Möglichkeit hatte der ursprüngliche Entwurf vorgesehen. Neue, bisher nicht erprobte Therapieformen dürfen somit nur dann an Patienten, die nicht zu einer Meinungsäußerung fähig sind, ausprobiert werden, wenn damit eine Heilung oder zumindest Besserung ihres Leidens zu erwarten ist.

Eine Einschränkung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ist auch im Bereich der Embryonenforschung vorgesehen. Zwar dürfen Wissenschaftler auch weiterhin mit bis zu 14 Tage alten Embryonen experimentieren. Dabei muß es sich allerdings um sogenannte „nichtentwicklungsfähige Embryonen“ handeln.

Sollte die Konvention in dieser Form von der parlamentarischen Versammlung verabschiedet werden, würde das für Großbritannien eine Einschränkung gegenüber der derzeitigen Situation bedeuten: Dort darf auch mit entwicklungsfähigen Embryonen experimentiert werden. Anders verhält es sich in der Bundesrepublik. Die Forschung an befruchteten Eizellen ist bei uns nach dem 1990 verabschiedeten Embryonenschutzgesetz nur bis zur Kernverschmelzung von Ei- und Samenzelle erlaubt.

Die Bioethik-Konvention, die erst im Oktober vergangenen Jahres nach heftigen Protesten der Behindertenverbände, Kirchen sowie einiger Politiker von den Vertretern der 32 Mitgliedstaaten in der parlamentarischen Versammlung mit überwältigender Mehrheit abgelehnt worden war, wird dort jetzt Anfang Februar wieder auf der Tagesordnung stehen. Wolfgang Löhr