Aufschub aus Geldnot

■ Recht auf einen Kindergartenplatz wird auf das Jahr 1998 verschoben

Bremen (taz) – Aufgrund stöhnender Kommunen und Länder haben sich die JugendministerInnen der Länder gestern in Bremen darauf geeinigt, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht unbedingt für den 1.1.1996 festzuschreiben. Im Grundsatz halten die 16 MinisterInnen an der Einführung des Rechtsanspruchs für 1996 zwar fest. Die Länder sollen allerdings selbst festlegen können, ob sie diesen Termin bis auf den 1.8.1998 hinausschieben. Macht ein Bundesland von dieser Regelung Gebrauch, soll es jedoch vorhandene Plätze „vorrangig an Kinder vergeben, bei denen die Ablehnung eine besondere Härte bedeuten würde“. Stichtag für einen Rechtsanspruch soll der 31. Juli werden: Ein Kind, das bis zu diesem Zeitpunkt sein 3. Lebensjahr vollendet hat, soll ab dem 1. August des gleichen Jahres den Anspruch auf einen Kindergartenplatz besitzen.

Daß der Anspruch nun auf 1998 verschoben wird, ist ein Angebot an die Finanzminister der Länder. Denn neben Schwierigkeiten beim Bau und der Erschließung von Grundstücken für Kindergärten ächzen besonders in Flächenländern wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die öffentlichen Haushalte unter der Finanzlast, die die Geltung des Rechtsanspruchs ab 1.1.1996 nach sich ziehen würde. Bernhard Pötter