Liebe Ariane Siemens,

■ betr.: Leserbrief "Frechheit" vom 14.10.1994

bitte erkläre mir, warum Du „sozialhilfeberechtigt“, aber nicht „bedürftig“ bist. Ich sehe nicht ein, warum denen, die nicht bedürftig sind, etwas gegeben werden soll, wo so vielen Bedürftigen gesagt wird, man könne ihnen nicht helfen, weil es an Mitteln fehle. „Sozialhilfe ist ein Rechtsanspruch, und das muß so bleiben!“ Richtig. Aber er ist an die Bedingung geknüpft, daß man ihrer bedürftig ist. Wo nicht, sollte es schnell geändert werden.

Mit freundlichen Grüßen Arno Widmann