Plasma-Prozeß vertagt

■ Gericht muß überprüft werden

Koblenz (taz) – Nur knapp eine halbe Stunde dauerte gestern die Hauptverhandlung gegen die mutmaßlichen Blutpanscher der Firma UB-Plasma. Dann verkündete der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Theo Alsbach, die Vertagung.

Die Verteidigung hatte die zu kurze Zeitspanne von der Benennung der Zusammensetzung der 9. „Ferienstrafkammer“ bis zur Prozeßeröffnung moniert. Erst am Montag waren den insgesamt zehn VerteidigerInnen der fünf Angeklagten die Namen der RichterInnen und der zwei Schöffen mitgeteilt worden. Rechtsanwalt Still meinte, gerade in diesem Verfahren komme der exakten Prüfung auf Befangenheit besondere Bedeutung zu. Schließlich werfe die Staatsanwaltschaft den Angeklagten (auch) die versuchte Körperverletzung von insgesamt 71.302 Menschen mit HIV-infizierten Blutpräparaten vor.

Und für den Fall, daß eineR der RichterInnen oder eineR der SchöffInnen – „oder ihre Verwandten“ – in einem der von UB- Plasma belieferten Krankenhäusern mit Blutprodukten aus der inkriminierten Firma behandelt worden sein sollte, behalte man sich die Stellung von Befangenheitsanträgen vor. Der Prozeß wird bis kommenden Dienstag vertagt.

Noch vor Prozeßeröffnung hatte der Anwalt der mitangeklagten medizinisch-technischen Assistentin Gunhild Jacobus sein Mandat ohne die Angabe von Gründen niedergelegt. Jacobus wird jetzt von einem Pflichtverteidiger vertreten. Nach der Verkündung der Vertagung mußten die Hauptangeklagten wieder in Untersuchungshaft. Klaus-Peter Klingelschmitt