■ Ausländerrecht
: Recht auf Beratung

Bonn (dpa) – Ausländer sollen einen einklagbaren Anspruch auf behördliche Beratung in Angelegenheiten des Ausländerrechts bekommen. Dies sieht eine Initiative der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP), vor. Auf diese Weise solle gesichert werden, daß kein Ausländer „aufgrund unterbliebener oder mangelhafter Beratung Nachteile hinnehmen muß“, erklärte sie gestern.