Telekom soll Schwarzarbeiter outen

■ Neues Gesetz erteilt Auskunftsrecht

Berlin (taz) – Jeder hat Inserate wie dieses schon mal gesehen: „Biete Malerarbeiten, auch Kleinaufträge, Tel. ...“. Künftig können die Handwerkskammern in solchen Fällen bei der Telekom Auskunft über Name und Anschrift des Fernsprechteilnehmers verlangen. Danach reicht ein Blick in die Handwerksrolle – ist der Anbieter dort nicht eingetragen, droht ihm allein auf das Inserat hin eine Buße von bis zu 10.000 Mark. Möglich wird solch drakonische Verfolgung durch das neue „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit“, das am 1. August dieses Jahres in Kraft treten soll.

Ein Passus in dem neuen Gesetz erlaubt jetzt Geldbußen in Höhe bis zu 10.000 Mark schon für das unerlaubte Werben für handwerkliche Leistungen. Nach einem weiteren Passus können Handwerkskammern „von Anbietern von Fernmeldeleistungen (z.B. Telekom)“ Auskunft über Name und Anschrift der Fernsprechteilnehmer verlangen, wenn diese lediglich unter ihrem Telefonanschluß handwerkliche Dienstleistungen anbieten. Auch die Anbieter unter Chiffre-Anzeigen in Zeitungen können so geoutet werden. „Die neue Regelung ist eine gesetzliche Grundlage für entsprechende Eingriffe in das Datenschutzrecht“, erklärte eine Sprecherin des Bonner Arbeitsministeriums gegenüber der taz. Man ginge von einem begründeten Verdacht der Schwarzarbeit aus, wenn ein Anbieter nicht mit Namen, sondern nur mit Telefonnummer werbe.

Durch das neue Gesetz werden auch Handwerksgesellen verfolgt. Laut Handwerksordnung dürfen nämlich nur Meister selbständig arbeiten und werben, da nur sie in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die verschärfte Verfolgung zementiere damit auch „Verbandsinteressen“, bemängelt Johannes Frech vom Netz für Selbstverwaltung e.V. in Nordrhein- Westfalen. In fast allen anderen EU-Staaten gebe es mehr Gewerbefreiheit als in Deutschland. Die Aushebelung bestehender Datenschutzregelungen durch das neue Gesetz sei überdies „bedenklich“. BD