Wegen Hitler-Bart vor Gericht

Wegen des Tragens eines Hitler-Bärtchens und „Heil-Hitler“- Rufen muß sich ein Bundeswehrsoldat vor Gericht verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft gestern mitteilte, wird er aufgrund des Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs angeklagt, der das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verbietet. Der Soldat kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe von maximal einem Jahresgehalt rechnen.