Haftstrafe für Tötung

Frankfurt/Oder (dpa) – Im Prozeß um die Tötung eines 30jährigen Mannes durch sieben Randalierer ist der Hauptangeklagte am Montag zu insgesamt siebeneinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Er habe seinem Opfer die tödlichen Schläge versetzt und sich des Todschlags sowie der Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung schuldig gemacht. Bis auf den mit 24 Jahren ältesten Angeklagten fielen alle Angeklagten unter das Jugendgesetz. Sie erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und vier Monaten. Die Randalierer aus der rechten Szene hatten im Dezember 1991 nach einem Treffen in ihrem Stammlokal in Hohenselchow (Kreis Angermünde) ihr späteres Opfer verfolgt, um ihm einen „Denkzettel“ zu verpassen. Der Hauptangeklagte wurde bereits im Eberswalder Skinheadprozeß zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.