Europäischer Gerichtshof: Deutsche viel zu lax beim Grundwasserschutz

Luxemburg (afp) — Die deutschen Bestimmungen zur Reinhaltung des Grundwassers sind unzureichend. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Bundesrepublik am Donnerstag wegen fehlerhafter Umsetzung der aus dem Jahr 1980 stammenden europäischen Bestimmungen verurteilt.

Die EG-Kommission hatte gegen die langen Übergangsfristen geklagt, die die Bundesregierung bis zur Begrenzung von Pflanzenschutzmitteln und Nitraten im Grundwasser vorsieht. Bonn wäre verpflichtet gewesen, schon bis 1981 zusammenhängende Verbote, Genehmigungen und Überwachungsverfahren zu erlassen, um Ableitungen bestimmter Stoffe zu verhindern und zu begrenzen. Dies war aber erst 1986 in unzureichender Form geschehen.

Die Luxemburger Richter kritisierten insbesondere die deutsche Auslegung, durch die EG-Richtlinie sei die direkte Einleitung von bestimmten gefährlichen Stoffen in das Grundwasser nicht grundsätzlich verboten. Die deutschen Beurteilungskriterien wie „schädliche Verunreinigung“ des Grundwassers und „nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften“ seien zu ungenau. Auch die deutsche Ansicht, die indirekte Ableitung gefährlicher Stoffe sei nur dann verboten, wenn die Menge ausreichend groß ist, um eine Gefahr für das Trinkwasser darzustellen, bezeichneten die Luxemburger Richter als falsch. ten