Rüstungsexporte: Schweigen ist Geld

Bonn (taz) - Über den Umfang der für Südafrika genehmigten Rüstungs– und Atomexporte mag die Bundesregierung nichts sagen. Auf ihre Anfrage, wie hoch der Wert der Genehmigungen für Waren, Waffen, Rüstungsgüter, strategische Materialien und Anlagen aus der Atomenergieliste im Jahr 1987 waren, erhielt die Grüne Abgeordnete Ellen Olms vom Parlamentarischen Staatssekretär Ludolf von Wartenberg (CDU) lediglich den Hinweis, eine „Veröffentlichung von Ausfuhrwerten nach Empfängerländern kommt nicht in Betracht“. Im übrigen, so von Wartenberg, halte sich die Bundesregierung an das 1977 „von den Vereinten Nationen beschlossene mandatorische Waffenembargo“. Doch daran hegt nicht nur Ellen Olms erhebliche Zweifel. Schließlich schießt Südafrikas Armee mit Heckler & Koch–Gewehren, und die Polizei fliegt MBB– Hubschrauber. „Auch die Daimler–Benz–Panzerfahrzeuge, mit denen die südafrikanische Polizei gegen Demonstranten vorgeht, sind nicht eben geeignet, die Embargotreue der Bundesrepublik unter Beweis zu stellen“, so die Abgeordnete. Bisher hatte die Bundesregierung wenigstens globale Angaben zum jährlichen Südafrika–Export preisgegeben. Auch über die Exporte nach Saudi–Arabien gibt von Wartenberg keinerlei Auskunft. Zu erfahren sind lediglich Globalwerte. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Ausfuhrgenehmigungen für Waffen und strategische Rüstungsmaterialien im Gesamtwert von 27,7 Milliarden sowie für Materialien der Atomenergieliste im Wert von 2,7 Milliarden Mark in 157 Empfängerländer erteilt. Nähere Einzelheiten mag die Regierung dazu nicht mitteilen. Auf hartnäckiges Nachfragen mußte Staatssekretär von Wartenberg auch zugeben, daß sich die USA nicht an ihre Vereinbarungen mit der Bundesregierung hinsichtlich des Waffentransfers via BRD gehalten hat. Die im Zusammenhang mit „Irangate“ im Bericht der Tower–Kommission erwähnten 550 TOW–Panzerabwehrraketen nahmen ohne vorherige Information der Bonner Regierung ihren Weg von der US– Airbase Ramstein nach Teheran. Dies obwohl nach Auskunft der Bundesregierung eigentlich „Transporte militärischer Güter, die vom Boden der Bundesrepublik Deutschland ausgehen und Gebiete außerhalb des NATO–Gebiets betreffen, nur mit Zustimmung der Bundesregierung vorgenommen werden dürfen“. An dieser Zustimmung „hat es in dem im Tower–Bericht geschilderten Fall gefehlt“. Helmut Lorscheid