Erfolg für Drucker Schlichting

■ Firma muß zum zweiten Mal per Gerichtsurteil einen gekündigten Drucker weiterbeschäftigen Kündigungsgrund war seine Weigerung, Prospekte zu drucken, in denen Gewalt verherrlicht würde

Aus Elmshorn Ute Scheub

In seinem mittlerweile sechsjährigen Rechtsstreit mit der Firma „Nord–Offset“ in Ellerbek bei Hamburg hat der Drucker Dieter Schlichting gestern einen neuen Erfolg errungen. Das Arbeitsgericht Elmshorn erklärte die zum 31. August 1987 ausgesprochene Kündigung für unwirksam. Seine erste Kündigung hatte der 34jährige Kriegsdienstverweigerer und VVN–Aktivist (Verband der Verfolgten des Nazi–Regimes) erhalten, als er sich im November 1981 aus Gewissensgründen weigerte, kriegsverherrlichende und die Naziherrschaft beschönigende Prospekte zu drucken. Daraufhin war der Gewerkschafter, der in allen Instanzen Rechtsschutz von der IG Druck erhielt, zweimal bis vor das Bundesarbeitsgericht gezogen. In einem Grundsatzurteil entschieden die Kasseler Richter Ende 84, ein Arbeitgeber dürfe wegen der grundgesetzlich garantierten Gewissensfreiheit keine Arbeitserledigung verlangen, „die den Arbeitnehmer in einen solchen Gewissenskonflikt versetzt, der unter Abwägung beider Interessen vermeidbar gewesen wäre“. Den Antrag zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses verwiesen sie an die zweite Instanz zurück, doch von dort aus gelangte er im Mai 1987 erneut auf den höchstrichterlichen Tisch. Das Arbeitsverhältnis bestehe weiter, urteilten sie, und so konnte Drucker Schlichting am 9. Juni an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Willkommen war er der Geschäftsführung von „Nord–Offset“ offenbar überhaupt nicht. Es dauerte nicht lange, da flatterte Schlichting die zweite Kündigung ins Haus. Diesmal aus angeblich „be trieblichen Gründen“. Nach seiner Wiedereinstellung sei ein Drucker zuviel beschäftigt gewesen, und als den „sozial Stärksten“ habe es halt zufällig Schlichting getroffen, versuchte der Firmenvertreter dem Arbeitsgericht glauben zu machen. Dennoch schienen in seiner Argumentation andere, womöglich entscheidende Gründe für die Kündigung durch: „Es gibt seitenweise Artikel und Rundfunktinterviews, in denen der Name der Firma immer wieder auftaucht, und dafür ist der Kläger verantwortlich.“ Voraussichtlich heute schon wird Dieter Schlichting also wieder bei „Nord–Offset“ drucken gehen. Geschäftsführer Reimann mochte gestern weder das Urteil kommentieren noch sagen, ob die Firma in Berufung geht und Schlichtings Justiz–Odyssee durch die Instanzen somit erneut beginnt.