Hohmann ist ausgeschlossen

KARLSRUHE dpa ■ Der Parteiausschluss des hessischen Exbundestagsabgeordneten Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftig. Der Karlsruher Bundesgerichtshof hat gestern Hohmanns Beschwerde abgewiesen. Der 59-Jährige aus Neuhof bei Fulda hatte 2004 nach Äußerungen, die als antisemitisch kritisiert wurden, die Partei verlassen müssen. Das Landgericht und das Kammergericht in Berlin hatten den Ausschluss gebilligt. Hohmann hatte die umstrittene Rede im Herbst 2003 gehalten. Nach heftigen Diskussionen in der Öffentlichkeit wurde er aus der Unionsfraktion im Bundestag und aus der hessischen CDU ausgeschlossen.