Herr Jürgewitz darf mitmachen

UMSTRITTENER WOHNSITZ Der AfD-Spitzenkandidat in Bremerhaven wurde zur Wahl zugelassen. Die Ermittlungen wegen Wählertäuschung dauern an

Thomas Jürgewitz darf bei der Landtagswahl am 10. Mai als Spitzenkandidat der AfD in Bremerhaven antreten. Das entschied am Freitag der zuständige Wahlbereichsausschuss. Zugleich ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen ihn – wegen des Verdachts der Wählertäuschung. Mehrere Nachbarn haben ausgesagt, das Jürgewitz noch Ende Februar im niedersächsischen Hagen lebte. In Bremerhaven gewählt werden kann aber nur, wer schon drei Monate vor der Wahl dort wohnt – und nicht nur polizeilich dort gemeldet ist.

Jürgewitz bestreitet die Vorwürfe. Die „Bedenken“ seien geprüft worden, sagte der Wahlbereichsleiter in Bremerhaven. Am Ende wurde der Wahlvorschlag der Alternative für Deutschland aber unverändert genehmigt. Jürgewitz hat gute Chancen, in den Landtag einzuziehen – weil es im Zwei-Städte-Staat ausreicht, in Bremerhaven die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen, um ein Mandat zu bekommen.

Sollten sich die Vorwürfe der Nachbarn als zutreffend erweisen, müsste er sein Mandat gegebenenfalls wieder zurückgeben. Zudem wäre er im Falle eines Wahlerfolges verpflichtet, für die gesamte Legislaturperiode „gewöhnlich“ in Bremerhaven zu leben. Zuletzt zeigte er sich seltener in Hagen, sagen Nachbarn. Aber erst, seitdem die Medien über den Fall berichteten. Jürgewitz wohnte in den vergangenen Jahren im Landkreis Cuxhaven und war schon für die Freien Wähler, die FDP und die Schill-Partei aktiv. Die AfD sagt, der 55-Jährige sei nach Bremerhaven gezogen, um seine Eltern zu pflegen.  MNZ