Das ist ja wohl das Mindeste!

■ Seit dem 1. Januar müssen alle Arbeitnehmer mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Wirklich alle Arbeitnehmer? Nicht ganz:

■ Einige Branchen haben zwei Jahre lange Übergangsregelungen. Dazu zählen die Fleischindustrie, Leiharbeit, Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau, Textil- und Bekleidungsindustrie, Friseurhandwerk und Großwäschereien. Zeitungsverlage dürfen ihre Zeitungsausträger sogar noch ein Jahr länger unter Mindestlohn bezahlen.

■ Praktikanten bekommen keinen Mindestlohn für Praktika im Rahmen von Schule, Ausbildung, Studium oder Berufsorientierung.

■ Gleiches gilt für Strafgefangene, Auszubildende, Behinderte in Behindertenwerkstätten und Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate in der neuen Anstellung. (hei)