Sachsen-Hopping bleibt umstritten

HAUSDURCHSUCHUNG Dresdner Polizisten informierten ihre Thüringer Kollegen – kurz vor knapp

BERLIN taz | Die Hausdurchsuchung bei einem Jenaer Jugendpfarrer beschäftigt weiter die Regierungen der beteiligten Länder. Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) und sein sächsischer Kollege Jürgen Martens (FDP) seien sich in einem Telefonat einig gewesen, dass die Regeln des „Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung“ einzuhalten sind, sagte ein Sprecher von Martens der taz. Die Polizei darf demnach grundsätzlich „nur im Benehmen mit der zuständigen Polizeidienststelle“ in einem anderen Bundesland ermitteln. Die Kollegen müssen also rechtzeitig informiert werden, dem Einsatz aber nicht zustimmen.

Unstrittig ist, dass die sächsischen Polizisten, die am Mittwoch das Haus von Pfarrer Lothar König durchsuchten, ihre Jenaer Kollegen vor Durchsuchungsbeginn informiert haben. Das sei während der Anfahrt passiert, sagte Jan Hille, Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft. Poppenhäger hatte am Donnerstag die Frage aufgeworfen, ob die Thüringer Behörden in ausreichendem Maße eingebunden waren. Ob er nun noch Klärungsbedarf hat, konnte seine Sprecherin nicht sagen.

Derweil hat die Kritik an der Hausdurchsuchung den Bundestag erreicht. Die Grünen-Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt und Monica Lazar wollen unter anderem von der Bundesregierung wissen, in welchen Fällen seit Anfang 2009 eine Landespolizei in einem anderen Bundesland tätig geworden ist. SEB