Kirchen killen Kaufsonntage

ÖFFNUNGSZEITEN Nordelbische Kirche und Erzbistum Hamburg kämpfen gegen Shopping am Sonntag

Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) soll nun doch den Streit um den sonntäglichen Einkauf in Touristenorten klären. Die Nordelbische Kirche und das Erzbistum Hamburg würden das Normenkontrollverfahren, das seit zwei Jahren beim OVG ruht, wieder aktivieren, teilten die Kirchen mit. Landesregierung und Kirchen hätten sich nicht einigen können und entschieden, die Frage gerichtlich beurteilen zu lassen. Die Wirtschaft reagierte mit Kritik auf die Entscheidung, die Gewerkschaften unterstützen sie. SPD und Grüne warfen der Landesregierung fehlende Kompromissbereitschaft vor.

Die Kirchen kritisieren, dass die Bäderverordnung den Einkauf an zu vielen Sonntagen ermögliche – 2009 waren es 45. „Wir streben eine moderate Bäderregelung von Ende März bis Ende Oktober an“, sagte der Bischofsbevollmächtigte der Nordelbischen Kirche, Gothart Magaard. Derzeit dürfen Geschäfte vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober sonntags öffnen, und zwar in mehr als 90 Kur- und Erholungsorten und touristisch geprägten Gemeinden in Schleswig-Holstein. Außerdem soll nach dem Willen der Kirche die Zahl der Orte auf die Städte und Gemeinden begrenzt sein, in denen der Tourismus eine herausgehobene Bedeutung hat.

Gestärkt sehen sich die Kirchen von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Öffnungszeiten in Berlin und einer Entscheidung des OVGs Greifswald zur Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern. Beide Urteile erklärten die Regeln teilweise für verfassungswidrig.  (dpa)