Klage gegen Luftverkehrsteuer gescheitert

JUSTIZ Rheinland-Pfalz verliert den Streit gegen die Ticketabgabe vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Land sieht seine Regionalflughäfen in Gefahr

KARLSRUHE taz | Die Flugverkehrsteuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat am Mittwoch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Geklagt hatte das Land Rheinland-Pfalz – allerdings noch zu Zeiten der SPD-Alleinregierung, vor Beginn der jetzigen rot-grünen Koalition.

Die bundesweit geltende Steuer war 2011 von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung eingeführt worden. Es gibt drei Steuersätze, die von 7,50 Euro für einen Kurzstreckenflug bis 42,18 Euro bei einem Flug ab 6.000 Kilometern reichen. Die Steuer soll zum einen Flugpassagiere zum Umstieg auf die Bahn bewegen, vor allem auf innerdeutschen Strecken. Zum anderen soll das Aufkommen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr Löcher im Staatshaushalt stopfen.

Rheinland-Pfalz machte sich vor allem Sorgen um seine Regionalflughäfen in Hahn und Zweibrücken. Diese hätten Wettbewerbsnachteile gegenüber grenznahen Flughäfen im Ausland. Vor allem bei Billigfliegern wie Ryanair mache sich die Flugticketsteuer bemerkbar. Inzwischen ist der Airport Zweibrücken sogar insolvent, allerdings aus anderen Gründen; die EU-Kommission hatte die Subventionen nicht mehr genehmigt.

Juristisch machte Rheinland-Pfalz eine Vielzahl von überwiegend kleinlichen Einwänden gegen die Steuer geltend, unter anderem die teilweise Steuerbefreiung für Flüge auf Nordseeinseln. Die Einwände wurden von den Verfassungsrichtern nun aber allesamt verworfen. So gehöre für die Inseln die Flugverbindung zur „Daseinsvorsorge“.

Den Eingriff in die Berufsfreiheit der Airlines rechtfertigte das Gericht mit dem Staatsziel Umweltschutz. Der Kostendruck zwinge die Fluggesellschaften dazu, die Flieger besser auszulasten und ineffiziente Linien zu schließen, betonte der Senatsvorsitzende Ferdinand Kirchhof. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft will politisch weiter gegen die Steuer kämpfen. „Deutsche Fluggesellschaften haben einen Nachteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz, weil sie häufiger aus Deutschland fliegen und daher häufiger mit der Flugverkehrsteuer belastet werden“, erklärte Verbandspräsident Klaus-Peter Siegloch. Sein Fazit: „Die Luftverkehrsteuer macht die deutschen Fluggesellschaften flügellahm.“

Die Bundesregierung hält aber an der Flugverkehrsteuer fest. „Die Steuer bleibt“, versicherte Finanzstaatssekretär Werner Gatzer (SPD) nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. (Az.: 1 BvF 3/11) CHRISTIAN RATH