Schutz für Äthiopiens Schlächter

Simbabwe lehnt Auslieferung des wegen Völkermords verurteilten Exdiktators ab

HARARE/ADDIS ABEBA/BERLIN afp/taz ■ Mengistu Haile Mariam braucht keine Strafe zu fürchten. Nachdem ein Gericht in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba den einstigen Militärdiktator des Völkermordes für schuldig sprach, hat die Regierung von Simbabwe seine Auslieferung abgelehnt. „Genosse Mengistu hat um Asyl gebeten, und es ist ihm Asyl gewährt worden“, sagte Informationsminister Paul Mangwana. „Diese Haltung wird sich nicht verändern.“

Mengistu regierte Äthiopien von 1974 bis 1991 als kommunistischer Diktator und wurde am Dienstag nach einem zwölfjährigen Völkermordverfahren zusammen mit 60 anderen Mitgliedern seines Regimes für schuldig befunden. Bei dem Prozess ging es vor allem um die Kampagne „Roter Terror“, in der Mengistu zur Festigung seiner Macht in den späten 70er Jahren politische Gegner zu Zehntausenden umbringen ließ, darunter allein 50.000 Studenten.

Das Strafmaß für alle 60 Angeklagten, wahrscheinlich die Todesstrafe, soll am 28. Dezember verkündet werden. Von den 61 Angeklagten waren 33 anwesend; einer wurde freigesprochen: Begashaw Gurmessa, ehemaliges Mitglied des Zentralkomitees der Mengistu-Junta.

Die Verteidigung will gegen die mögliche Verhängung der Todesstrafe oder auch gegen eine mögliche lebenslange Haft Rechtsmittel einlegen, was den Abschluss des Verfahrens erneut verzögern könnte. Opferanwälte in Äthiopien bestreiten das Recht der Verteidigung dazu und argumentieren, Mengistu habe sich durch die Flucht selbst der Möglichkeit eines fairen Verfahrens gegen ihn entzogen.

Seit seinem Sturz lebt Mengistu in der simbabwischen Hauptstadt Harare. Nach Berichten aus dem Land berät er Simbabwes Präsident Robert Mugabe in Sicherheitsfragen. So soll die brutale Slumräumungskampagne vom vergangenen Jahr, die 700.000 Bewohner „illegaler“ Armenviertel obdachlos machte, auf eine Idee Mengistus zurückgegangen sein. D.J.