Kein Sonderrecht für Landeskinder

Gesetzesposse in Mainz: Die SPD-Mehrheit im Landtag beschließt ein Gesetz, das sie selbst für verfassungswidrig hält – und deshalb vorläufig aussetzt. So müssen auswärtige Studierende trotz der Novelle erst einmal keine Gebühren bezahlen

AUS MAINZ KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

Die SPD im Mainzer Landtag verabschiedete gestern das Gesetz zur Einführung einer Landeskinderregelung an den Hochschulen. Danach dürften nur in Rheinland-Pfalz residierende Studierende auch weiterhin gebührenfrei die Universitäten und Fachhochschulen des Landes besuchen.

Mit dem Gesetz wollte die Landesregierung verhindern, dass sich Studierende aus anderen Bundesländern, die dort Gebühren zahlen müssen, in das bislang noch völlig gebührenfreie Rheinland-Pfalz flüchten. Schon dort studierende Auswärtige sollten gebührenfrei weiterlernen dürfen; zahlen müssten nur auswärtige Neulinge. Ausgerechnet die SPD, die in Mainz mit absoluter Mehrheit regiert, brachte aber gleichzeitig einen Änderungsantrag zum Gesetz ein, der das Inkrafttreten der Landeskinderregelung blockiert.

Denn die Sonderbehandlung der Auswärtigen steht im Ruch, nicht verfassungsgemäß zu sein. In Bremen etwa hat das dortige Verwaltungsgericht eine Landeskinderregelung als rechtswidrig gestoppt.

Das neue Gesetz gerät so zur Farce. Die Landeskinderregelung ist zwar verabschiedet, kann aber nicht in Kraft treten. Doch ganz aus der Welt ist sie deshalb nicht. Mit einer Rechtsverordnung, die dann wiederum vom Landtag gebilligt werden müsste, könnte das Gesetz jederzeit wiederbelebt werden. Doch daran scheint im Moment auch die SPD kein Interesse zu haben. Die Genossen glauben jetzt, dass es vielleicht doch noch zu einer Einigung von Bund und Ländern auf den schon lange avisierten Hochschulpakt 2020 kommen könnte. Dann würden Rheinland-Pfalz zusätzliche Mittel zur Erweiterung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen zufließen. Sollten aber auch diese zusätzlichen Finanzmittel nicht ausreichen, den prognostizierten Studierendenansturm zu bewältigen, könne das Gesetz ja per Rechtsverordnung doch noch in Kraft gesetzt werden, so SPD-Fraktionschef Jochen Hartloff.

Für die oppositionelle CDU sind die Erklärungsversuche der Genossen Eingeständnisse des Scheiterns. Tatsächlich hatte die Union immer wieder vor einer Verabschiedung des Gesetzes gewarnt. Jetzt endlich habe sich auch die SPD halbherzig von dem Gesetz verabschiedet, sagte der Landesvorsitzende der CDU, Christian Baldauf. Besser wäre es allerdings gewesen, diese „unsinnige Regelung endgültig zu beerdigen“.