Atom-Protest mit Folgen

CASTOR Blockierern drohen Bewährungsstrafen

CAEN afp/dpa | Zwei bis drei Monate Haft auf Bewährung sowie 2.000 bis 3.000 Euro Geldstrafe fordert die Staatsanwaltschaft in Caen für sieben Atomkraftgegner, unter denen sich neben sechs Franzosen auch ein Deutscher befindet. Fünf von ihnen hatten sich im November aus Protest gegen die Castortransporte nach Gorleben nahe der nordfranzösischen Stadt an die Gleise gekettet.

Ihre Protestaktion sei „sehr gut vorbereitet gewesen“, sagte Staatsanwältin Catherine Denis zum Auftakt des Prozesses am Mittwoch. Als Nebenkläger traten die französische Bahngesellschaft SNCF und der Atomkonzern Areva auf. Die SNCF fordert Schadenersatz in Höhe von mehr als 40.000 Euro. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten rund 150 Sympathisanten gegen den Prozess.

Die Angeklagten begründeten ihren Widerstand mit der Gefahr, die von radioaktiven Transporten für die Bevölkerung ausgehe. Beim Eingreifen der Polizei waren drei von ihnen schwer verletzt worden. Deshalb hatte die Anti-Atom-Initiative Ganva Strafklage eingereicht, diese wurde aber abgewiesen, der Fall ohne weitere Beschlüsse zu den Akten gelegt, wie Denis mitteilte.

Das Urteil im Prozess wurde zur Beratung ausgesetzt. Die Verkündung ist auf den 26. Januar terminiert.