moneta: günstigerprüfung
: Basisrente günstiger

Rückwirkend zum 1. 1. 2006 soll die so genannte „Günstigerprüfung“ in Bezug auf absetzbare Vorsorgeaufwendungen reformiert werden. Wird das Gesetz wie vorgesehen demnächst verabschiedet, können Selbstständige und Freiberufler Beiträge zur Basis- oder auch „Rüruprente“ vom ersten Euro an steuerlich absetzen – und zwar zu 62 Prozent in diesem Jahr, in den nächsten Jahren um je 2 Prozent steigend.

Um der Unsicherheit entgegen zu wirken, die diese in der Luft hängende Neuregelung mit sich bringt, bieten einige Versicherungsgesellschaften bei Neuabschlüssen jetzt ein Rücktrittsrecht an, für den – unwahrscheinlichen – Fall, dass das Gesetz nicht verabschiedet werden sollte. Dadurch kann verhindert werden, dass Tausende eventuell unter extremem Zeitdruck kurz vor Weihnachten den erstbesten Vertrag unterschreiben.

Was viele nicht wissen: Es gibt Tarife, die ein sehr hohes Maß an Flexibilität aufweisen. Insbesondere wer sehr schwankende Einnahmen hat, sollte sich nicht auf hohe jährliche Zahlungen festlegen. 50 Euro im Monat tun’s auch. Zum Jahresende hin kann man dann gemütlich auf den Jahresumsatz zurückblicken und gegebenenfalls entscheiden, weitere 19.400 Euro – dann ist der Höchstsatz erreicht – zu investieren. Wichtig ist dabei, dass das eingezahlte Geld auch noch im Dezember das Konto der Versicherung erreicht und entsprechend policiert werden kann. Auch bei Basisrenten haben Sie die Wahl zwischen klassischen und fondsgebundenen Verträgen. Seien Sie sich aber darüber im Klaren, dass in Basisrenten investiertes Kapital ausschließlich als lebenslange Rente zurückfließen darf. Immerhin: Basisrenten sind – genau wie Riesterrenten und betriebliche Altersvorsorge – „Hartz-IV-geschützt“.

SUSANNE KAZEMIEH, Finanz maklerin, ist Gründerin der Frauenfinanz gruppe, Grindelallee 176, 20144 Hamburg, Tel.: 4142666-7, Fax: -8, www.frauenfinanzgruppe.de