Gericht setzt auf Vergleich

HAASENBURG-HEIME Trotz Misshandlungsvorwürfen wird Klage des Betreibers nicht abgewiesen

POTSDAM dpa | Im Rechtsstreit über die Schließung der umstrittenen Haasenburg-Heime in Brandenburg setzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg überraschend auf einen Vergleich. Das Gericht werde dem Betreiber und dem Brandenburger Jugendministerium einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, sagte Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn am Dienstag nach einem ersten Erörterungstermin.

Das Ministerium hatte der Haasenburg GmbH wegen Misshandlungsvorwürfen Ende vergangenen Jahres die Betriebserlaubnis entzogen. Nachdem der Betreiber mit einem Eilantrag gegen die Schließung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gescheitert war, zog er vor das OVG.

Beide Seiten erklärten, sie wollten den Vergleichsvorschlag des Gerichts abwarten und prüfen. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt wegen der Vorwürfe in rund 70 Fällen gegen Erzieher und den Heimbetreiber. In den Heimen in Jessern, Müncheberg und Neuendorf am See hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht.

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