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GUANTANAMO Gegen den Wunsch der Stadt wird der Aufenthaltsort eines früheren Häftlings bekannt

Durch einen „Kommunikationsfehler“, so nennt es der Sprecher der Hamburger Innenbehörde, ist der Aufenthaltsort eines früheren Guantanamo-Häftlings in Hamburg bekannt geworden. Am Donnerstag meldete der NDR-Sender 90,3, dass der von der Hansestadt aufgenommene Ayman S. im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) aufgenommen worden sei.

Dabei hatte Hamburgs Innensenator Heino Vahldieck (CDU) im Vorfeld immer wieder an die Medien appelliert, die Integration des 34-jährigen staatenlosen Palästinensers nicht durch eine zu detaillierte Berichterstattung zu gefährden. Dass nun genau dies stattgefunden hat, ist nach Darstellung von Innenbehörde und NDR ein unglücklicher Fehler. Ein NDR-Journalist, der nicht an dem eigens anberaumten Hintergrundgespräch zum Thema teilgenommen hatte, habe den Aufenthalt im UKE für eine sozusagen freigegebene Information gehalten.

Danach sahen sich auch zahlreiche andere Medien nicht mehr an die Vorgabe gebunden. Der Ärztliche Direktor des UKE, Jörg Debatin, hat auf die daraufhin einsetzenden Medienanfragen mitgeteilt, dass man der ärztlichen Schweigepflicht unterliege. Er fügte noch hinzu, dass „wenn man längere Jahre hinter Gittern war, es dann einiges aufzuarbeiten gibt – gegebenenfalls medizinisch, aber vielleicht auch psychisch“.

Die gewünschte Zurückhaltung hatten einige Medien schon vor Bekanntwerden des Aufenthaltsortes von Ayman S. aufgegeben und Fotos des Mannes gezeigt. „Man kann darüber diskutieren, ob hier nicht Persönlichkeitsrechte verletzt werden“, sagte der Sprecher der Hamburger Innenbehörde, Ralf Kunz. Er räumte ein, dass man „nur an die Medien appellieren“ könne. Jetzt sei es wesentlich, dass die künftige Wohnung von S. nicht öffentlich gemacht werde. In Rheinland-Pfalz, dem zweiten Bundesland, das einen ehemaligen Guantanamo-Häftling aufgenommen hat, ist das bislang gelungen. GRÄ