Bauherrn sollen Ökokonten füllen

Die Landesregierung will bestehende Naturschutzgebiete aufwerten – mit den Ausgleichszahlungen der Ökokonten

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die Umwandlung von Feldern und Äckern in Naturschutzflächen stoppen. Als Ausgleich für neue Straßen und Gewerbegebiete sollen nicht mehr vorrangig landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. Dies sieht der Entwurf von Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) für ein neues Landschaftsgesetz vor. Auch die Aufwertung und Pflege bestehender Naturschutzgebiete könne ein gleichwertiger Ersatz für Eingriffe in die Natur sein.

Die Landesregierung will dazu die Nutzung von so genannten Ökokonten forcieren. Durch Einzahlungen auf diese Konten, die bereits das alte rot-grüne Landschaftsgesetz vorsieht, können sich die Bauherren von der Bereitstellung von Ausgleichflächen freikaufen. Mit dem eingenommenen Geld soll beispielsweise die Umwandlung von Nadelwäldern in ökologisch wertvollere Laubwälder finanziert werden.

Uhlenberg will mit dem neuen Gesetz erreichen, „dass nicht ständig neue Flächen in Anspruch genommen werden, die dann der Landwirtschaft fehlen, um Nahrungsmittel oder nachwachsende Rohstoffen zu produzieren“. Deshalb werde ein Flächentausch grundsätzlich nur noch im Verhältnis 1:1 erfolgen. Bisher mussten Ersatzfläche bis zu zweieinhalb Mal so groß sein wie die für Verkehr oder Gewerbe genutzten Areale. Mit den neuen Gesetz soll auch das Klagerecht der Naturschutzverbände eingeschränkt werden. Sie sollen nur noch die Klagemöglichkeiten wie auf Bundesebene haben.

Die Grünen kritisieren den Gesetzentwurf als „Tiefschlag gegen den Naturschutz“. Uhlenberg wolle die Landschaftsplanung zu einem Förderprogramm für die konventionelle Landwirtschaft umfunktionieren, sagte der umweltpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Johannes Remmel. Auch mehrere NRW-Naturschutzverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierten den Entwurf des Landschaftsschutzgesetzes. Dies sei „ein Generalangriff auf Natur und Landschaft“ und eine Rückschritt, hieß es in einer Stellungnahme. „Kleine Fortschritte zum Schutz und der Entwicklung einer intakten Kulturlandschaft“ würden damit in Frage gestellt. DPA