BGH: Wildmoser-Urteil gültig

KARLSRUHE ap ■ Das Urteil im Fall der Schmiergeldzahlungen beim Bau der Münchner Allianz-Arena ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte gestern die Verurteilung des Exgeschäftsführers des TSV München 1860, Karl-Heinz Wildmoser, zu 4,5 Jahren Haft wegen Bestechlichkeit und Untreue. Eine Befangenheit der Vorsitzenden Richterin im Strafprozess lag nicht vor, befand der BGH. Sie hatte während des Wildmoser-Prozesses mit der Münchner Abendzeitung kooperiert und einen Artikel über ihre Verhandlungsführung vor Veröffentlichung gelesen und korrigiert. Der BGH ging davon aus, dass die Richterin an entscheidenden Passagen des Artikels nicht mitwirkte. Wildmoser stritt nie ab, für Insiderinformationen bei der Bauvergabe mehr als 2,5 Millionen Euro erhalten zu haben. Er sah darin aber zulässige Provisionszahlungen. (Az: 1 STR 50/06)