ladenschluss
: Eine magere Begründung

Eine merkwürdige Entscheidung ist das, die das Düsseldorfer Verwaltungsgericht da gefällt hat. Einerseits bemerkt das Gericht, dass die Interessen der Arbeitnehmer über jenen der Arbeitgeber stehen. Okay. Gut so. Andererseits aber raubt das Gericht diesem Satz jede Allgemeingültigkeit, indem es nur jenen Angestellten ein Klagerecht zubilligt, die von den längeren Öffnungszeiten unmittelbar betroffen sind. Müssen nun immer wieder einzelne Angestellte klagen, um das ausdrücklich höher gestellte Interesse aller zu wahren?

KOMMENTAR VON BORIS R. ROSENKRANZ

Diesen Knackpunkt in der mager begründeten Eilentscheidung macht sich der Kaufhof-Konzern zu Nutze. Rasch wird dem Kläger frei gegeben, ein anderer dafür eingesetzt. Dass dieser nun vor Freude taumelt, arbeiten zu dürfen, ist zu bezweifeln. Eher hatte er nicht den Mumm oder das Geld, auch zu klagen. Und darf dies nun ausbaden.

Richtig wäre, ein Urteil zu fällen, dass eindeutig besagt, ob die längeren Öffnungszeiten rechtens sind oder ob sie die Interessen der Angestellten angreifen – mit Blick auf alle. Aber es mangelt an Zeit. In zwei Wochen ist die krude Fußballeuphorie zu Ende, die WM Geschichte. Bis dahin wird es keine Regelung geben. Danach aber soll die Immer-Öffnung der Geschäfte von der Landesregierung gesetzlich festgeschrieben werden. Und wieder stellen sich Fragen: Was ist dann mit den Interessen der Angestellten? Überwiegen sie immer noch? Und die Frage, die über allem steht: Brauchen wir überhaupt längere Öffnungszeiten? Kaufhof beteuert, diese wären Teil ihrer „Servicebegeisterung“. Tolles Wort. Aber letztlich geht es doch eher um Profit. Und der wird durch längere Öffnungszeiten offenbar nicht maximiert. Zwar finden Deutschlandfahnen nach Kaufhof-Angaben reißenden Absatz. In anderen Abteilungen aber herrscht dem Vernehmen nach gähnende Leere. Allerorts. Nicht nur in der grünen Galeria des Alleshändlers. Und Fahnen sind bald auch wieder out.