der rechte rand:
: Jura für Neonazis

Es klingt harmlos: „Wir sind eine Selbsthilfegruppe zur Wahrung der Rechte, insbesondere der Grundrechte“, erklärt das „Deutschen Rechtsbüro“. Doch was der Name erahnen lässt, offenbart die Tätigkeitsbeschreibung. Das „Deutsche Rechtsbüro“ will „politisch unkorrekte Deutsche“ aufklären, „wie sie sich innerhalb der Grenzen des Erlaubten verhalten sollten“.

Seit fast fünfzehn Jahren setzt sich das Büro, das im Umfeld der Hamburger Anwälte Gisa Pahl und Jürgen Rieger entstand, für die rechte Szene ein. Das Bundesamts für Verfassungsschutz bestätigt: „Hält sich seit Jahren. Klein aber fein“.

Der Service der Szene-Juristen wird gern angenommen. Kann doch der „unkorrekte Deutsche“ per E-Mail kostenlos erfahren, welche den NS-Holocaust leugnende oder Gewalt androhende Formulierungen straffrei blieben. Auf der Website werden zudem Entscheidungen über rassistische Aussagen und antisemitische Behauptungen vorgestellt.

Schon so manchen Tonträger sollen die Intellektuellen des Rechtsbüros für die militanten Neonazis vor der Veröffentlichung überprüft haben. Ihre Intention: Die Rechtslage soweit ausloten, dass die politische Botschaft ohne juristische Folgen verkündet werden kann. Beschuldigten aus der Szene werden „Anschriften von Rechtsanwälten“ angeboten.

Der juristische Rat dient aber nicht nur zur Verteidigung, sondern auch zum Angriff. „Eine Portraitaufnahme, dann passiert war“, warnt der NPD-Bundesordnerchef Manfred Börm aus Lüneburg. Wenige Wochen zuvor hatte das Deutsche Rechtsbüro das Buch „Mäxchen Treuherz – Rechtsratgeber“ veröffentlich. In dem Ratgeber heißt es: „wenn jemand zu Unrecht fotografiert wird, ist er berechtigt, Notwehr zu leisten“ – der Film könnte weggenommen, die Kamera beschädigt werden. Im „Hate-Core“-Forum überlegten Nazis prompt, ob „man im günstigen Augenblick“ gleich den Fotografen „und seinen Anhang kurz und klein schlagen“ sollte. Mit „Mäxchen“, so das Rechtsbüro, soll der „politischen Gegner mit juristischen Mitteln“ bekämpft werden. Beim Tipp bezüglich des „Rechts aufs eigene Bild“ scheint das Büro allerdings vergessen zu haben, dass die vorherrschende Rechtsprechung es zulässt, Bilder von Personen bei Versammlungen und Aufzüge aufzunehmen. Nach einer Vereinbarung zwischen Presserat und Innenministerkonferenz ist zudem geregelt, dass Journalisten die nötige Sorgfalt von zu verbreitenden Fotos walten lassen. Am Wochenende wird die NPD bei ihrem Aufmarsch in Stade dennoch gegen Fotografen vorgehen wollen. Andreas Speit