Motassadeq strebt jetzt Freispruch an

WIEDERAUFNAHME

Er hat seine Unschuld stets beteuert: Nun möchte der Marokkaner Mounir al-Motassadeq einen Freispruch und strebt eine Wiederaufnahme seines Verfahrens vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg an. Motassadeq wurde erstmals 2003 als Helfer der „Hamburger Zelle“ und Unterstützer der Attentate des 11. September 2001 wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vom OLG zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das OLG hat nun den von Motassadeqs Anwalt Udo Jacob gestellten Wiederaufnahmeantrag zur Stellungnahme an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet.

Jacob stützt seinen Antrag auf neue Beweismittel. Zum ersten Mal liegt jetzt eine ohne Zwang gemachte Aussage des Mitglieds der Hamburger Zelle, Ramzi Binashibh, vor. Binalshibh, der seit 2002 im US-Gefangenenlager in Guantanamo auf Kuba inhaftiert ist, soll Motassadeq bereits 2003 entlastet haben. Doch die US-Behörden verweigerten die Weitergabe der Aussage an das OLG.

Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil auf. Und im zweiten Prozess 2005 lag dem OLG dann ein Auszug aus der unter Folter gemachten Binalshibh-Aussage vor, aufgrund derer der Vorwurf der Beihilfe zum Mord fallengelassen und das Strafmaß für Motassadeq auf sieben Jahre reduziert wurde. Das passte dem Bundesgerichtshof auch nicht – entweder Freispruch oder volles Strafmaß für Motassadeq.

Neben Binalshibhs entlastender Aussage hofft Jacob nun auch auf eine Aussage von Abdelghani Mzoud. Ein anderer OLG-Senat hatte den Marokkaner 2004 vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung freigesprochen.  KVA