Ende eines Beamten

Ein wegen Kinderpornografie verurteilter Grenzschützer wird aus dem Dienst entlassen

Bremen taz ■ Ein wegen Kinderpornografie verurteilter Beamter des Bundesgrenzschutzes in Bremen darf endgültig aus dem Dienst entfernt werden. Das entschied jetzt das Bremer Verwaltungsgericht.

Der Polizeihauptmeister hatte 2003 und 2004 Emails mit fotografischen Darstellungen von Kinderpornografie empfangen und an ihm nicht bekannte Chat-Partner weiterverschickt. Im Rahmen des daraufhin eingeleiteten Strafverfahrens waren zudem zwei von ihm 1990 und 1997 begangene beziehungsweise versuchte Kindesmisshandlungen angezeigt worden. Daraufhin verurteilte ihn das Amtsgericht Syke 2005 zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Eine Entlassung war nach diesem Urteil zwar möglich, aber nicht zwingend.

Nun klagte die Bundesrepublik Deutschland auf seine Entlassung aus dem Dienst – mit Erfolg. Wird die Entscheidung rechtskräftig, erhält der Verurteilte nach sechs Monaten keinerlei Bezüge mehr und verliert überdies alle Ansprüche auf eine Beamtenpension. mnz