Von nun an wird der Krebs gezählt

FRÜHERKENNUNG Alle Krebserkrankungen sollen ab sofort in einer zentralen Datenbank erfasst werden

In Niedersachsen wurde die Meldepflicht erst Anfang des Jahres eingeführt

Am Dienstag ist das Gesetz für den Aufbau eines bundesweiten Krebsregisters in Kraft getreten. Ziel des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes ist es, Krebserkrankungen schneller zu erkennen und besser therapieren zu können.

In diesen flächendeckenden Krebsregistern werden klinische Daten erfasst, also etwa, welche Behandlungsmethode bei welchem Patienten angewandt wurde, und es werden Daten über Auftreten und Häufigkeiten von Krebserkrankungen sowie ihre Verteilung nach Alter, Geschlecht und Wohnort der Patienten gesammelt. So soll etwa entdeckt werden, ob es in der Nähe von Atomkraftwerken oder Atommüllendlagern zu auffälligen Häufungen von Krebserkrankungen kommt.

Nicht in allen Bundesländern gibt es eine Meldepflicht für die behandelnden Ärzte – in Niedersachsen wurde sie erst Anfang des Jahres eingeführt. Nicht zuletzt das Atommülllager Asse, in dessen Umfeld doppelt so viele Männer an Leukämie erkranken wie im Landesdurchschnitt, dürfte zu dieser Entscheidung beigetragen haben.

Zusammengeführt werden die bundesweit erhobenen Daten – die freiwilligen und die meldepflichtigen – vom Zentrum für Krebsregisterdaten und der Gesellschaft für epidemiologische Krebsregister in Deutschland (Gekid).

Da die Ärzte auch Namen und Wohnort der Erkrankten erfassen müssen, rufen Krebsregister Datenschützer auf den Plan. Besonders die „Pseudonymisierung“ wird als veraltet kritisiert. Bei diesem Verfahren werden alle persönlichen Angaben von den krankheitsbezogenen Daten getrennt und verschlüsselt. Bei einer Datenschützerkonferenz von Bund und Ländern in Bremerhaven wurde Anfang April angemahnt, dass die heutigen Computer in der Lage wären, diese Kodierungen zu durchschauen.  BENJAMIN KNAACK

Eine Grafik der Krebserkrankungen in den Bundesländern gibt es auf der Website www.gekid.de