die chronologie der anwerbung
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20. Dezember 1955: Die Bundesrepublik schließt mit Italien das erste Anwerbeabkommen für Arbeitskräfte. Wegen des Wirtschaftswunders herrscht ein Arbeitskräftemangel. Nach und nach kommen rund 100.000 italienische Gastarbeiter, vor allem aus dem armen Süden.

1960 bis 1968 schließt die Bundesregierung weitere Abkommen: 1960 mit Spanien und Griechenland, 1961 mit der Türkei. Es folgen Abkommen mit Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968).

10. September 1964: Der Portugiese Armando Rodrigues de Sa wird auf dem Bahnhof Köln-Deutz als Millionster Gastarbeiter empfangen. Der Arbeitgeberverband schenkt ihm zur Begrüßung ein Moped. Nach sechs Jahren kehrt er nach Portugal zurück, 1979 stirbt er an Krebs.

Zur ersten Generation der angeworbenen Arbeiter gehören vor allem alleinstehende Männer zwischen 20 und 40 Jahren. Zunächst ist eine zeitlich befristete Zuwanderung geplant. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist sollen die Gastarbeiter in ihre Heimatländer zurückkehren und durch andere ersetzt werden („Rotationsprinzip“).

Ende der 60er-Jahre: Eine wachsende Zahl von ausländischen Arbeitern bleibt dauerhaft in Deutschland.

1970: Mit einer Million Zuzügen in einem Jahr erreicht die Gastarbeiteranwerbung ihren Höhepunkt.

23. November 1973: Die Bundesregierung verfügt einen Anwerbestopp für ausländische Arbeiter, nachdem sich eine Wirtschaftskrise mit steigender Arbeitslosigkeit abzeichnet. In den folgenden Jahren holen immer mehr Gastarbeiter ihre Familien nach.

1979 schließt die DDR-Regierung ein Arbeits- und Ausbildungsabkommen mit Vietnam, Mosambik, Angola, Kuba und China. Vor allem aus Vietnam kommen Menschen nach Ostdeutschland. Beim Fall der Mauer 1989 leben dort rund 60.000 Vietnamesen.

1983: In der BRD tritt ein Gesetz in Kraft, das die „Rückkehrbereitschaft“ von ausländischen Arbeitern fördern soll. Es beinhaltet finanzielle Hilfen und eine Rentenregelung für Gastarbeiter, die in ihre Heimatländer zurückkehren. Die Wirkung des Gesetzes ist gering.

Januar 2000: Die rot-grüne Regierung reformiert das Staatsangehörigkeitsrecht. Neben dem bisherigen Abstammungs- wird nun das Geburtsortsprinzip eingeführt. Damit können in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern leichter die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.

Februar 2000: Kanzler Schröder startet auf der Cebit seine Green-Card-Initiative. Damit beginnt eine neue Debatte um Zuwanderung. Mit der Green-Card-Regelung sollen 20.000 ausländische IT-Spezialisten eine fünfjährige Arbeitserlaubnis erhalten. Der erwartete Ansturm bleibt aus. In vier Jahren werden nur 17.000 Green Cards vergeben.

Januar 2005: Die Green-Card-Regelung wird durch das neue Zuwanderungsgesetz abgelöst. Es regelt Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und soll die Integration verbessern. Vor allem hoch qualifizierten Fachkräften öffnet das Gesetz den deutschen Arbeitsmarkt. Es verlangt aber auch die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen.

Seit 2001: Immer mehr Deutsche gehen auf der Suche nach Arbeit ins Ausland. 2004 verlassen rund 150.000 Menschen Deutschland. Beliebteste Ziele: Kanada und USA. JAN PFAFF