Schlafen
für die Kultur

Steuer Übernachtungs-Aufschlag abgesegnet

Bremen darf seinen Kulturhaushalt weiterhin mit der „Citytax“ quersubventionieren: Der Bundesfinanzhof hat die Klagen Bremer Hoteliers gegen die 2013 eingeführte Steuer abgewiesen. Die hatten bereits vor einem Jahr vor dem Bremer Finanzgericht eine Niederlage kassiert, waren aber in Revision gegangen.

Durch die Citytax, auch „Bettensteuer“ genannt, werden für jede private Hotel-Übernachtung ein bis drei Euro extra fällig. Anders als etwa bei der Hundesteuer fließt das Geld aber nicht in den allgemeinen Staatssäckel, sondern soll dem Gastgewerbe mittelbar wieder zugutekommen: Die Einnahmen dienen dem Finanzressort zufolge der „Unterstützung eines breit gefächerten, spannenden Kulturangebots“ in Bremen – mache die Stadt also für Touristen attraktiv. Im vergangenen Jahr lagen die Bettensteuer-Erträge bei rund 2,4 Millionen Euro.

Die Hoteliers hatten hingegen argumentiert, dass die neue Steuer BesucherInnen abschrecken würde. Das scheint sich nicht zu bewahrheiten, zumal Verdrängungseffekte dadurch erschwert werden, dass viele weitere Kommunen, die für Städtetourismus infrage kommen, die Citytax mittlerweile eingeführt haben. In Bremen sind die Besucherzahlen seit 2013 kontinuierlich gestiegen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte allerdings bereits festgelegt, dass die Abgabe ausschließlich bei privaten Übernachtungen zulässig sei, nicht bei Geschäftsreisen. HB