Vorbilder zur Anschauung
: DigitalesKunsterbe

Hamburger Kunsträume

von Hajo Schiff

Überall wird ständig fotografiert. Zugleich wächst das Gestrüpp der Rechte um Bilder. Da kann es sein, dass schon auf der Außenansicht eines Gebäudes ein Copyright liegt, ohne Lizenz darf niemand seine Ansicht nutzen. Die restriktive Auslegung des Urheberrechtes ist eine angenehme Geldquelle. Die meisten Museen haben das Foto-Verbot in den Sammlungen inzwischen allerdings aufgehoben. Nicht, weil sie es wollten, sondern weil sie nicht alle fotofähigen Smartphones konfiszieren können.

Aber Abbildungen von in öffentlichem Besitz befindlichen Kunstwerken sind nach Ablauf der Urheberrechte auch entgegen anderslautenden Vorschriften außerhalb von Sonderausstellungen gesetzlich erlaubt. Originell ist das in griechischen Museen entdeckte Verbot „unpublizierte Objekte“ zu fotografieren – man will sich die Deutungshoheit nicht nehmen lassen. Und es gibt Illustratoren, denen in seitenlangen Schreiben aus den USA sogar verboten wurde, die Figurenwelt bestimmter Romane in Bilder zu fassen.

Einen gegenteiligen Weg ist jetzt das Museum für Kunst und Gewerbe gegangen: Seit einem Monat stellt es als erstes Museum in Deutschland die digitalisierten Bestände in guter Qualität als Download bereit (www.sammlungonline.mkg-hamburg.de). Das dort angehäufte kulturelle Erbe von rund 500.000 Objekten wird nach und nach digitalisiert; die Daten dürfen, sofern sie als gemeinfrei gekennzeichnet sind, privat, wissenschaftlich und kommerziell genutzt werden, sogar verändert und mit anderen Inhalten zur Gestaltung neuer kreativer Inhalte kombiniert.

Eine zeitgemäße Variante des eigentlichen Gründungsauftrags des Museums von 1877: den künstlerisch und kunsthandwerklich Tätigen Vorbilder zur Anschauung und Nachahmung zu bieten.