Gericht gießt Schlossfundament

BERLIN-MITTE Der italienische Architekt Franco Stella darf das Berliner Stadtschloss bauen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hebt die Entscheidung des Bundeskartellamtes auf

„Die Einwände gegen die Leistungsfähigkeit des Architekten Stella sind unbegründet“

AUS DÜSSELDORF ROLF LAUTENSCHLÄGER

Der italienische Architekt Franco Stella bleibt Schlossbaumeister. Auch das Wettbewerbsverfahren für den Bau des sogenannten Humboldt-Forums in Berlins Mitte wird nicht neu aufgerollt. Ein paar Formfehler des Auftraggebers, des Bundes, für das 552 Millionen teure Schlossprojekt wiegen nicht schwer genug, um das umstrittene Bauwerk und seinen ebenso umstrittenen Architekten zu kippen. Dies entschied am Mittwoch das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Gegen den Beschluss ist keine Revision möglich.

Mit der Entscheidung widersprachen die Düsseldorfer Richter dem Urteil der Vergabekammer des Bundeskartellamts vom September 2009. Dieses hatte nach einer Beschwerde des Berliner Architekten Hans Kollhoff gegen den Sieger des Architektenwettbewerbs von 2008, Franco Stella, das gesamte Verfahren geprüft.

Nach der Prüfung war die Vergabekammer zu einem verheerenden Urteil gelangt: Die Verträge des Bundes mit dem Architekten zum Wiederaufbau des Schlosses und Stellas Kontrakte mit von ihm ausgewählten „Subarchitekturbüros“ seien nichtig, befand die Kammer. Zudem bestünden erhebliche Zweifel an Stellas beruflicher Eignung. Fast alles „spricht gegen die Leistungsfähigkeit von Franco Stella“, hieß es. Das war ein GAU für alle Schlossfans.

Doch dieses Urteil hob das Oberlandesgericht jetzt auf. Aus Sicht des Vorsitzenden Richters Heinz-Peter Dicks sind „die Einwände gegen die Leistungsfähigkeit des Architekten Stella unbegründet“. Stella habe zu Beginn des Verfahrens Nachweise seiner Befähigung erbracht, der Wettbewerbsauslober habe sie geprüft. Erkenntnisse darüber, dass Stella nicht teilnahmeberechtigt sei, „hat es nicht gegeben“, sagte Dicks weiter. Das Gericht sah auch keine Anhaltspunkte, „dass Stella sich die Teilnahme erschlichen“ habe. Vielmehr sei die Forderung der Vergabekammer „nach materieller Nachprüfung der Leistungsfähigkeit von Architekten und deren berufliche Eignung erheblich überzogen“. Das Oberlandesgericht sah auch in Stellas Verträgen mit anderen „Subarchitekten“ keinen Vergabe- oder Rechtsbruch. „Stella gibt seine Weisungsrechte formal nicht ab“, so die Begründung des Richters. Stella bleibe der Chef für das Humboldt-Forum, das ab 2016 mit Ethnologischem Museum, Bibliothek und für wissenschaftliche Sammlungen eröffnet werden soll.

Malte Müller-Brede, Kollhoffs Anwalt, zeigte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht. Seiner Ansicht nach hätten Stellas Angaben „schon aus Gründen der Wahrheit“ überprüft werden müssen.

Vertreter der Bundes und des Förderkreises Berliner Stadtschloss e. V. dagegen äußerten sich sehr erfreut. Die Planungen für den größten Kulturbau der Republik könnte nun fortgesetzt werden.

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