Holger Strohm scheitert mit Klage

rechts-streit Der Pionier der Anti-AKW-Bewegung wollte einen Film verbieten lassen, in dem sein Weg nach rechts dargestellt wird – mit den Mitteln des Urheberrechts

Das Landgericht Hamburg hat in der vergangenen Woche eine Klage des 75-jährigen Ökopioniers Holger Strohm zurückgewiesen. Der Autor des Öko-Bestsellers „Friedlich in die Katastrophe“ wollte gegen einen Kurzfilm des Filmemachers Jörg Bergstedt vorgehen.

„Die Entscheidung erfreut mich, nicht aus privaten Gründen, vor allem aus politischen“, sagt Bergstedt der taz. „Mit der Abweisung der Klage ist das Zitierrecht gestärkt worden.“ Mit der Entscheidung habe man nun rechtlich abgesichert die Möglichkeit, „rechte Aussagen und dubiose Verschwörungstheorien anhand des Originalmaterials ausführlich darzustellen“, so Bergstedt, der wie Strohm langjähriger Anti-AKW-Akivist ist.

In dem Verfahren war Strohm nicht gegen die Inhalte und Aussagen von Bergstedts Film vorgegangen, sondern wegen Urheberrechtsverletzung.

Bergstedt hatte in seinem Film, der bei Youtube steht, lange Passagen aus der Verfilmung von Strohms Öko-Besteller genutzt, um zu dokumentieren, wie sich bei Strohm aus Empörung und Verzweiflung über das menschliche Handeln gegen Natur und Umwelt eine „Neigung zu rechtsoffenen bis rechten, vereinfachten Welterklärungen“ entwickelt habe.

Vor vier Jahren hatte Strohm in einem Interview mit der rechtsextremen Zeitschrift Umwelt & Aktiv gesagt, es gebe „selbst unter Nazis gute Menschen“. Der taz sagte Strohm kürzlich, links und rechts seien für ihn keine Kategorien mehr. Den Grünen warf er vor, sich längst nur noch für Minderheiten und Migranten stark zu machen. Sein neuestes Werk „Asyl“ kündigt er auf seiner Website so an: „Deutschland wird – neben anständigen Menschen – mit Zehntausenden Kriminellen, Kranken und Terroristen überflutet – mit aggressiven, sexuell-hungrigen, kampferprobten, kranken, schwer traumatisierten, jungen Männern – die alle schnell reich werden wollen, ganz gleich wie.“ AS