„Flaminia“ bleibt erst mal da

SCHIFFFAHRT Behörden und Reederei verhandeln über die Auslaufbedingungen des havarierten Frachters

Unklar ist ebenfalls noch, ob eine Verschiffung nach China überhaupt möglich ist

Der havarierte Frachter „MSC Flaminia“, der im Wilhelmshavener Jade-Weser-Port liegt, muss weiter auf seine Auslaufgenehmigung warten. Ursprünglich sollte das Schiff nach dem Willen der zuständigen NSB-Reederei am vergangenen Montag ablegen, doch daraus wurde nichts.

„Aufgrund der behördlichen Auflagen muss vor dem Auslaufen festgestellt werden, wie die Regularien der EU-Abfallverbringungsverordnung auf das Schiff anzuwenden sind“, sagt Unternehmenssprecher Benjamin Held. Konkret heißt das: Die Reederei muss vor der Erteilung der Genehmigung nachweisen, „dass die beschädigten Teile im Zielhafen ordnungsmäßig entsorgt werden“, so Held weiter.

Auf der „Flaminia“ war im Juli ein Brand ausgebrochen. Danach wurde sie nach Wilhelmshaven geschleppt und wurde dort untersucht. Die Gefahrgutcontainer wurden geborgen. Nun sollte sie nach dem Willen der Reederei zur Reparatur nach Rumänien oder China gebracht werden.

Doch die Behörden spielen da nicht mit: „An Bord befinden sich Materialien, die als Abfall zu bewerten sind: Löschwasser, Stahlschrott, Schlämme“, sagt Imka Burow vom Umweltamt Niedersachsen. Da diese Materialien jedoch zur Stabilitätssicherung im Schiff bleiben müssen, sei nun das Feststellungsverfahren nötig. „Die Reederei muss prüffähige Unterlagen einreichen, aus denen erkenntlich wird, was mit den Abfällen passiert“, so Burow.

Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen Behörden und Reederei. „Wir hoffen, schnellstmöglich eine Genehmigung zu erhalten“, sagt NSB-Sprecher Held. Wann das Schiff aber letztlich auslaufen könne, sei noch nicht sicher. Ziel sei es weiterhin, den Frachter zu reparieren. Laut Umweltbehörde habe die Reederei die entsprechenden Anträge jedoch noch nicht gestellt. „Auch ein Entsorgungskonzept wurde noch nicht vorgestellt“, so Burow.

Überprüft wird auch das Löschwasser. Es soll festgestellt werden, ob dieses als normaler Abfall oder als Gefahrengut zu bewerten ist. Ein Ergebnis steht jedoch noch aus. Aus der Einschätzung ergeben sich dann weitere Abfahrtsbedingungen.

Unklar ist ebenfalls noch, ob eine Verschiffung nach China überhaupt möglich ist. Laut Umweltbehörde wäre die Verbringung von Abfall dorthin aus juristischer Sicht nicht machbar. Die Reederei wollte diese Einschätzung nicht kommentieren. BENJAMIN KNAACK