Fehlstart Seit 2010 dürfen sich Sprinter keinen Fehlstart erlauben. Die Regel ist gnadenloser als der gnadenloseste Protestantismus. Wirklich?
: … und raus bist du!

Puerto Ricos Javier Culson nachdem er vom 400-Meter-Lauf wegen Fehlstarts disqualifiziert wurde Foto: Martin Meissner/ap

Pro

von Doris Akrap

Wer nichts fühlt, wenn ein olympischer Athlet oder eine Athletin nach einem Fehlstart disqualifiziert ist, ertränkt auch kleine Katzen, weil die zu viel miauen, und schubst Omas auf die Straße, weil die nicht schnell genug vorwärts kommen. Die Regel, dass sich kein Fehlstart erlauben darf, wer als Topsprinter die olympische Bahn betreten will, ist herzlos, seelenlos, kalt, unmenschlich, unfair.

Die unerbittliche, gnadenlose, barbarische Keinfehlstart­ist­erlaubtregel hat nichts mit Fairness zu tun. Aber sehr viel mit ideologischen Motivationen, den Menschen aus dem Athleten zu holen. Man kann aber vielleicht einen Athleten aus dem Menschen holen, aber keinen Menschen aus dem Athleten.

Wer die rabiate Fehlstartregel gut findet, muss sich dem Verdacht aussetzen, sittenstrenger als der deutsche, protofaschistische Protestantismus zu sein, den Michael Haneke in seinem atemberaubenden Film „Das weiße Band“ aufs Erschütterndste porträtiert hat.

Jede Demütigung bereitet den Boden zur Radikalisierung. Und nach einem einzigen Fehlstart disqualifiziert zu werden und vor den Augen der ganzen Welt das Stadion verlassen zu müssen, ist eine einzige, traumatisierende Demütigung.

Warum darf ein Diskuswerfer, eine Speerwerferin sechsmal versuchen, das Beste aus sich rauszuholen? Und sich dabei auch noch ungültige Versuche leisten?

Wer den Sprintern hinterherruft: „Fehlstart: raus!“, müsste auch fordern, dass jeder Weit-, Hoch-, oder Stabhochspringer bei jedem Fehlversuch unverzüglich disqualifiziert wird.

So konsequent denken aber die Ideologen der Perfektion nicht. Der Fehlstart eines Sprinters ist für sie schlimmer als ein dreifach gedopter Hammerwerfer. Er gehört für sie in die Kategorie Topterrorist. Die Ideologen der Unfehlbarkeit stellen sich die Welt des Sports so vor wie der Pastor in Hanekes Film: Auf ein Fehlverhalten kommen zehn Peitschenhiebe.

Contra

von Jan Feddersen

Die scharfen Fehlstartregeln gibt es zu Recht. Falsch ist es, dass sie beim leichtathletischen Zehnkampf nicht gelten, in dieser Disziplin man sich einen Laufauftakt vor der Zeit erlauben darf.

Unfug. Auch dort sollte gelten, dass, wer vor dem Schuss losrennt, aus dem Rennen genommen wird. Wer einwendet, dass auf diese Weise ein Athlet insgesamt in diesem Wettbewerb keine Chance mehr hat, verwechselt sozialpädagogische Nachsicht mit den Realitäten einer Konkurrenz.

Fehlstarter nämlich betrügen. Sie wollen sich einen unlauteren, ja, illegalen Vorteil den anderen gegenüber verschaffen. Einer wie Usain Bolt hat das inzwischen eingesehen: Seit 2011, als er in Daegu im 100-Meter-Finale in den Startknall hineinfiel und also wieder in die Katakomben des Stadion zurückmusste, ohne Lauf, hat er gelernt.

Seither gilt der Jamaikaner als langsamer Starter – und gewinnt. Er ist sich seiner athletischen Mittel sicher und hat es nicht nötig, sich einen Vorteil zu erschummeln. Auch deshalb nicht, weil er die Zermürbung der Gegner durch Fehlstarts nicht nötig hat. Er ist einfach viel zu gut. Die anderen hingegen griffen einst gern auf dieses Mittel zurück, um die Konkurrenz zu enervieren.

Einen Fehlstart zu befürworten, mag – menschelnd gesehen – sympathisch scheinen. Diese Haltung ist freilich neoliberal, durch und durch. Man redet über die Trottel der Fehlstartära (Jürgen Hingsen, der den sowieso stärkeren Daley Thompson ohne kleine Vorteilsnahmen nie kleinkriegte), aber man darf kein Verständnis für ihre angebliche Nervosität haben, sondern für das Ansinnen, gegen den korrekten Startzeitpunkt (Schuss!, Knall!, Kommando!) loszurennen. Das ist so ungerecht, als würden gewissen Börsianern vor der Handelszeit Vorteile eingeräumt.

Auch wenn es hart klingt, so ist dieses Urteil doch eines im Sinne olympischer und sportglobaler Gerechtigkeit – und welcher Linke möchte sich diesem Anspruch widersetzen?