Spitzeleinsatz rechtswidrig

Polizei-geständnis

Die Hamburger Polizei hätte es wohl lieber verschwiegen: Der Einsatz der verdeckten Ermittlerin Maria B. in der linken Szene war rechtswidrig. Das hat das Landeskriminalamt gegenüber dem Verwaltungsgericht eingeräumt, wie der Arbeitskreis „Verdeckte Ermittlungen abschaffen“ Anfang der Woche bekannt gab. Das hat nun auch das Verwaltungsgericht bestätigt, nachdem sich die Polizei dazu nicht vor der Presse äußern wollte.

Eine Betroffene, die über mehrere Jahre eine vermeintliche Freundschaft mit B. gepflegt hatte, war vor Gericht gegangen. Während des verdeckten Einsatzes von Maria B. zwischen 2008 und 2012 war die Polizistin in der Wohnung der Klägerin ein- und ausgegangen, sie hatten zusammen Partys gefeiert, Politaktionen durchgeführt, waren auf Demos gegangen und zu Protestcamps ins Ausland gereist. Im August 2015 wurde Maria B. von einer Recherchegruppe enttarnt. Ein Jahr später reichte die Betroffene Klage ein.

Es ist der dritte Fall, in dem die Hamburger Polizei zugeben muss, dass ein Undercover-Einsatz gegen Grundrechte verstößt. Erst kürzlich war bekannt geworden, dass das LKA auch den Einsatz der verdeckten Ermittlerin Iris P. als rechtswidrig anerkennt. P. war von 2000 bis 2006 in der Szene unterwegs. In ihrem Fall hatten gleich zwei Parteien geklagt: ein Ex-Geliebter P.s und der Radiosender FSK. Dort hatte sie Sendungen moderiert und Programme gestaltet – ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit.

Folgen sind nach den Eingeständnissen allerdings nicht zu erwarten. Im Fall von Maria B. räumte die Polizei ein, schon die Rechtsgrundlage des Einsatzes verstoße gegen geltendes Recht. Der Anwalt der Betroffenen hält das für einen billigen Versuch, die Verantwortung auf den Gesetzgeber zu schieben. Mittlerweile wurde das Gesetz leicht verändert.

Die Eingeständnisse sind zugleich Erfolg und Misserfolg für die Betroffenen: Der juristische Weg ist damit beendet, ohne dass Akten vorgelegt und ZeugInnen angehört werden. Die Fragen, warum die Betroffenen ins Visier der Behörden gerieten und welche Daten über sie gesammelt wurden – all das bleibt unbeantwortet. ksch