Nicht um jeden Preis

ARD Gutachter Kirchhof über Transparenzbeim Rundfunk

Ein offenes Buch für die Öffentlichkeit wird die ARD auch in Zukunft nicht werden. So viel ließen die Vorsitzende Karola Wille und der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof nach der ARD-Intendantensitzung am Mittwoch in Köln durchblicken. Bei der Transparenz, etwa in Bezug auf die Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, seien Grenzen zu beachten.

Zuletzt hatte es vermehrt Kritik daran gegeben, dass nicht nachvollziehbar sei, wofür genau ARD und ZDF die Rundfunkbeiträge ausgeben. Entzündet hatte sich die Debatte im Sommer an der Frage, wie hoch Honorare von Sportexperten wie Mehmet Scholl in der Sportberichterstattung sind. Die ARD beauftragte daraufhin den Juraprofessor und ehemaligen Verfassungsrichter Paul Kirchhof mit einem Gutachten darüber, wie weit Transparenz bei den Rundfunkanstalten rechtlich geboten und begrenzt ist.

In der Sitzung erstattete Kirchhof den ARD-IntendantInnen Bericht, allerdings zunächst hinter verschlossenen Türen. Zum einen sei zwischen Transparenzbegriffen zu unterscheiden, sagte Kirchhof im Anschluss. Die Verpflichtungen gegenüber Rechnungshöfen und ARD-Gremien seien andere als die gegenüber der Öffentlichkeit. Zudem müsse abgewogen werden zwischen einem Anspruch der Beitragszahler auf Information und der journalistischen Freiheit: „Redaktionelle Entscheidungen sind geschützt, gleiches gilt für organisatorische und finanzielle Entscheidungen, die sich auf redaktionelle beziehen.“

Was die Honorare von Sport­experten angeht, gab sich Kirchhof gespalten: Momentan behandle das Kartellrecht die Rundfunkanstalten als Marktakteure wie alle anderen. Damit sei er nicht einverstanden – aber solange dies gelte, seien Honorarvereinbarungen geschützt, damit kein Wettbewerbsnachteil entstehe. Das Gutachten will Kirchhof Ende März 2017 vorlegen. pwe