Syrerin verliert vor Gericht

Urteil Gericht entscheidet, dass es legal ist, wenn Kriegsflüchtlinge eingeschränkten Schutz kriegen

Das Nachholen von Angehörigen ist mit eingeschränktem Schutz schwieriger

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig, wonach Kriegsflüchtlinge nur eingeschränkten Schutz erhalten, ist rechtskräftig. Die 33-jährige Syrerin habe keine Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin.

In dem Berufungsprozess hatte sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegen eine Entscheidung des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts gewehrt, das der Frau den vollen Schutzstatus zuerkannt hatte. Strittig war, ob Kriegsflüchtlinge bei einer Rückkehr grundsätzlich mit politischer Verfolgung, Festnahme oder Folter rechnen müssen. Nur dann hätten sie Anspruch auf Asyl.

Das OVG-Schleswig hatte diese Unterscheidung in der aktuellen Flüchtlingssituation als bundesweit erstes Obergericht Ende November 2016 gebilligt. Nachdem das Urteil nun rechtskräftig ist, sollen laut der Sprecherin auch die weiteren 79 dort noch anhängigen Berufungsklagen der Asylbehörde BAMF verhandelt werden. Zahlreiche Verwaltungsgerichte hatten klagenden Flüchtlingen zuvor vollen Schutz zugestanden. Damit haben sie ein längeres Aufenthaltsrecht und können Angehörige schneller nachholen. (dpa)