Tiere müssen tanzen

Gesetze Bremen kann Zirkusse, in denen Tiere auftreten, noch immer nicht verbieten. Dabei hatte die Bürgerschaft dies vor fünf Jahren beschlossen

Der Bremer Tierschutzverein fordert den Senat auf, ein Gesetz zu erlassen, das die Haltung von Wildtieren in Zirkussen verbietet. Der Anlass: Vom heutigen Freitag bis zum 21. Mai gastiert der Zirkus Knie auf der Bürgerweide. Er wirbt damit, in seinem „rollenden Zoo“ 100 Tiere 30 verschiedener Arten zu beheimaten. „Wir begrüßen es zwar, dass der Zirkus keine Elefanten, Tiger, Löwen oder ähnliche Wildtiere mit sich führt“, sagte Brigitte Wohner-Mäurer vom Vorstand des Bremer Tierschutzvereins, aber auch das Halten von Kamelen, Zebras, Lamas, Pferden, Rindern, Seelöwen und Kängurus sei „im Zirkus nicht artgerecht möglich“.

Tatsächlich hatte die Bremische Bürgerschaft bereits im Dezember 2011 ein Wildtierverbot auf öffentlichen Flächen beschlossen. Doch ein Gesetz wurde nie daraus: Der Senat hielt es für zu angreifbar. Mittlerweile folgen auch die Fraktionen von SPD und Grünen dieser Argumentation: „Die Zirkusse würden klagen und Recht bekommen“, sagt Jan Saffe, Sprecher für Tierschutz der Fraktion der Grünen.

Erst Anfang März hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt. Das hatte der Stadt Hameln untersagt, Aufführungen des Zirkus Knie zu verbieten. Hameln hatte im Juni 2016 ein Wildtierverbot erlassen, wie es jetzt der Bremer Tierschutzverein fordert. Laut OVG Lüneburg ist eine Kommune dazu aber nicht befugt, nur der Bund könne dies gesetzlich regeln.

Das müsste er auch: Vor über einem Jahr hatte der Bundesrat – die Vertretung der Bundesländer – dies von der Bundesregierung verlangt. „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah eine Rechtsverordnung vorzulegen, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Betrieben, die an wechselnden Orten diese Tiere zur Schau stellen, verbietet“, heißt es in dem Beschluss. eib