Obergrenze nicht unmöglich

Grüne und FDP pochen auf ein Asyl-Grundrecht, das nur noch eine Nebenrolle spielt

Von Christian Rath

Die CSU-Forderung nach Einführung einer Obergrenze für Flüchtlinge gilt bisher als größtes Hindernis für eine Jamaika-Koalition aus Union, FDP und Grünen. Rechtlich und faktisch ist dies aber nicht zwingend. Die CSU will maximal 200.000 Flüchtlinge pro Jahr aufnehmen. Der bayerische Finanzminister Markus Söder sagte am Wochenende, seine Partei müsse in Berlin eine Obergrenze durchsetzen, um ihre Glaubwürdigkeit wiederzuerlangen. Die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte dazu: „Es wird, wie Frau Merkel sagt, keine Obergrenze für Flüchtlinge geben. Es gibt auch gar keine Mehrheit für die dafür nötige Verfassungsänderung.“ Ähnlich argumentierte FDP-Vorstandsmitglied Alexander Graf Lambsdorff: „Das Grundrecht auf Asyl für individuell politisch Verfolgte ist für die FDP unantastbar.“

Rechtlich spielt das Grundgesetz im Asylrecht allerdings nur noch eine Nebenrolle. 1993 haben CDU/CSU das Grundrecht auf Asyl auf Flüchtlinge beschränkt, die direkt nach Deutschland einreisen. Von 480.000 Asylanträgen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bisher im Jahr 2017 entschieden hat, wurde lediglich in 3.000 Fällen Asyl unter Berufung auf das Grundgesetz gewährt. In den allermeisten übrigen Fällen wurde Personen Schutz unter Berufung auf den Flüchtlingsschutz im EU-Recht zugestanden.

Auch faktisch scheint eine Einigung auf einen für die CSU akzeptablen Richtwert nicht unmöglich. Pro Monat werden derzeit im Schnitt nur noch 15.000 Asylanträge gestellt. Aufs Jahr hochgerechnet sind das 180.000 Anträge.

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