leserInnenbriefe
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Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Religion ist Privatsache

betr. „CDU setzt Kirchen unter Druck“,

taz nord vom 5. 12. 17

Immerhin setzen sich die Kirchen über die Gesetze des Landes hinweg. Wenn wir einen säkularen Staat haben wollen, dann ist die Ausübung der Religion die private Sache eines jeden. Das unterstütze ich bedingungslos. Wenn wir gegen bestimmte Aktionen oder Gesetze sind, dann sollten wir es auf keinen Fall mit Hilfe irgendeines Klerus versuchen. Fvaderno, taz.de

Kirche im rechtsfreien Raum

betr. „CDU setzt Kirchen unter Druck“,

taz nord vom 5. 12. 17

Es gibt kein Kirchenasyl. Die Kirchen haben keine rechtliche Möglichkeit, selbst rechtsfreie Räume oder irgendwelche Schutzzonen auszurufen. Das ist alles nichts weiter als eine Duldung aus kulturell-historisch-religiösen Gründen. Genauso gut könnten Muslime in ihren Moscheen Kirchenasyl bieten, oder Linke ihre Kulturzentren zu Schutzzonen erklären. Ich wäre gespannt, ob das dann ebenfalls de facto anerkannt würde.

Hup, taz.de

Tiefer Schnitt

betr. „Der Kindeswille zählt nicht“,

taz nord vom 8. 12. 17

Es greift den Leser stark an, wenn er liest, dass ein Kind in einem Heim lebt, während es Mutter und Vater gibt. Das sollte einem aber nicht die Sicht verderben, dass es sehr gute Gründe für diese Entscheidungen gegeben hat und vielleicht noch gibt. Die Frage, ob eine Familie oder ein Kind gänzlich ohne das Amt besser dran gewesen wäre, die stellt sich immer wieder, weil der Staat in diesen Fällen sehr tief eingreift.

Andreas_2020, taz.de

Ungerechtes Sorgerecht

betr. „Der Kindeswille zählt nicht“,

taz nord vom 8. 12. 17

Ich kenne mehrere Fälle, in denen die Mutter trotz einer bekannten, manifesten Psychose das Sorgerecht bekommen hat. Der Vater hatte dagegen trotz bester Voraussetzungen keine Chance vor Gericht. Die Kinder sind dann teilweise im Erziehungsheim gelandet.

Neu_Mann, taz.de

Fatale Einzelmeinung

betr. „Der Kindeswille zählt nicht“,

taz nord vom 8. 12. 17

Das gute alte Spiel! Solange die Jugendamtsmitarbeiterin mit dem Verhalten der Mutter einverstanden ist, darf das Kind bei der Mutter bleiben. Neue Mitarbeiterin, andere Meinung und das Kind ist weg. Der Vater bekommt das Sorgerecht und schickt das Kind ins Heim. Aber Hauptsache, er hat recht gehabt. Wie kann die Meinung EINER Jugendamtsmitarbeiterin so ausschlaggebend sein, dass ein normal entwickeltes Kind innerhalb von zwei Jahren auf eine Sonderschule muss.

Julia Vegas, taz.de